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Gremien

Der Prüfungsausschuss ist das wichtigste Organ für die Studierenden der Studiengänge Bachelor und Master Erziehungswissenschaft. Er kümmert sich nicht nur um die Prüfungskoordination, die Prüfungsplanung und die Prüfungsdurchführung, sondern auch um die Verbesserung der inhaltlichen und studentischen Bedingungen. Hier wird beispielsweise über Prüfungsbedingungen wie die Länge einer Hausarbeit oder einer Klausur gesprochen, Modulhandbücher diskutiert und auf Schwierigkeiten im Studiengang hingewiesen. Ebenso werden hier Einsprüche  und Beschwerden von Studierenden bzgl. ihrer Noten gesprochen, über Nachteilsausgleiche von Studierenden mit einer Behinderung verhandelt oder über die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen an einer vorheringen Hochschule entschieden. Wir als studentische Vertreter*innen setzen uns immer für die Einhaltung der geltenden Prüfungsordnung ein. Die jeweilige Prüfungsordnung bildet immer die Grundlage für alle Diskussionen. Der Ausschuss tagt während der Vorlesungszeit an jedem dritten Mittwoch im Monat.

 

Der Prüfungsausschuss setzt sich immer wiefolgt zusammen:

  • 4 Mitglieder aus der Statusgruppe der Hochschullehrer*innen (+ 1 Vertretung)
  • 1 Mitglied aus der Statusgruppe des akademischen Mittelbaus (+ 1 Vertretung)
  • 1 Mitglied aus der Statusgruppe der Studierenden für den Bachelor-Studiengang (+1 Vertretung)
  • 1 Mitglied aus der Statusgruppe der Studierenden für den Master-Studiengang (+1 Vertretung)

 

Konkretes Fallbeispiel

Sollte eine Lehrperson von euch mehr als die in der Prüfungsordnung festgehaltenen 15 Seiten für eine Hausarbeit (Modulabschlussprüfung) verlangen, könnt ihr euch (optional mit der Unterstützung des Fachschaftsrates) an den Prüfungsausschuss wenden, um auf die Problematik hinzuweisen.

Der Fakultätsrat (FKR) ist das höchste und wichtigste fakultätsinterne Gremium. Der Fakultätsrat behandelt sämtliche Themen, die nicht nur den Studiengang Erziehungswissenschaft betreffen, sondern alle Studiengänge der gesamten Fakultät 12. Er ist zuständig für die Koordination von Forschung und Lehre, den Beschluss von verpflichtenden Struktur- und Entwicklungsplänen, die Genehmigung des Haushalts der gesamten Fakultät, die Steuerung der Personalpolitik (wie bspw. Berufungsvorschläge), die Qualitätssicherung in Lehre und Studium sowie die Genehmigung von rechtlichen Ordnungen wie Prüfungsordnungen, Praktikumsordnungen etc. Darüber hinaus wählt der Fakultätsrat den bzw. die Dekan*in sowie die jeweiligen Prodekan*innen. Der Fakultätsrat tagt während der Vorlesungszeit monatlich. Den Vorsitz hat der bzw. die Dekan*in. Die Sitzungen des Fakultätsrats sind öffentlich, sofern spezielle Tagesordnungspunkte nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprochen werden (z.B. Personalangelegenheiten). In den Sitzungen ist der bzw. die Dekan*in dazu verpflichtet, Bericht über fakultätsinterne und -externe Angelegenheiten (sofern sie für die Fakultät von Relevanz sind) zu erstatten.

 

Der Fakultätsrat setzt sich wiefolgt zusammen:

  • 1 Dekan*in (vom FKR für 4 Jahre Amtszeit gewählt)
  • 2 Prodekan*innen (u.a. unterteilt in die Bereiche "Finanzen" und "Studium & Lehre"; vom FKR für 4 Jahre Amtszeit gewählt)
  • 8 Mitglieder aus der Statusgruppe der Hochschullehrer*innen (von der Statusgruppe der Hochschullehrer*innen gewählt für 2 Jahre Amtszeit)
  • 3 Mitglieder aus der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (von der Statusgruppe des akademischen Mittelbaus gewählt für 2 Jahre Amtszeit)
  •  1 Mitglied aus der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (für 2 Jahre Amtszeit gewählt aus der Statusgruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung
  • max. 3 Mitglieder aus der Statusgruppe der Studierenden (jährlich gewählt von allen Studierenden der Fakultät 12 für 1 Jahr Amtszeit)

 

Konkretes Fallbeispiel

Die gängiste Arbeit ist hier das Entsenden von studentischen Vertreter*innen in die Prüfungsausschüsse, Studienbeiräte und Berufungskommissionen der gesamten Fakultät 12.

Geht wählen! Im Fakultätsrat werden eure Interessen an die höchstmöglichste Instanz der Fakultät weitergeleitet. Die Studierenden müssen im Sinne aller Studierenden der Fakultät 12 handeln.

Der Studienbeirat setzt sich zusammen aus der ehemaligen Kommission für Lehre und Studium (LuSt) und der Evaluierungskommission. Bei den Treffen wird primär das Vorlesungsverzeichnis der gesamten Fakultät 12 für das folgende Semester besprochen und gestaltet. Dabei wird darauf geachtet, dass für euch Studierende (1) ausreichend Lehrangebot in den jeweiligen Modulen und Elementen vorhanden ist und auch, (2) dass es keine zeitlichen Überschneidungen von wichtigen Veranstaltungen gibt. So garantiert der Studienbeirat euch, dass ihr euer Studium auch in Regelstudienzeit absolvieren könnt. Der Ausschuss tagt zwei bis drei Mal im Semester. Ein Mal im Semester tag der Studienbeirat als Evaluierungskommission und überprüft die Lehrveranstaltungsevaluationen, die ihr Studis den jeweiligen Dozierenden am Ende des Semester abgegeben habt (meist per Fragebogen). So soll eine hohe inhaltliche, forschungsorientierte und soziale Qualität in der Lehre gewährleistet werden. Die Dozierenden erhalten ein Feedback des Studienbeirats und sollen die Ergebnisse mit ihren Studierenden in der Lehrveranstaltung reflektieren.

 

Der Studienbeirat setzt sich wiefolgt zusammen:

  • Studienkoordinatorin der Fakultät
  • Lehrekoordinator*innen aller der Fakultät 12 angehörigen Institute
  • drei studentische Mitglieder aus den Fachrichtungen Erziehungswissenschaft und Lehramt

 

Konkretes Fallbeispiel

Die Vorlesung "Einführung in die Erziehungswissenschaft" überschneidet sich zeitlich mit der Vorlesung "Einführung in die Psychologie". Im Studienbeirat wird dies angemerkt, woraufhin eine der beiden Veranstaltungen ihre Uhrzeit ändern wird. Wir schauen auch, dass ausreichend Textanalyse-Seminare sowie Quali- und Quanti-Seminare für die Erstsemester-Studierenden vorhanden sind.

Die Fachschaftsrätekonferenz (FsRK) ist ein Treffen aller Fachschaftsräte der TU Dortmund und gelegentlich auch des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss). in den regelmäßigen Sitzungen werden alle Themen besprochen, die für die Fachschaften der TU Dortmund von Bedeutung sind. Zentrale Fragen sind häufig, wieviel Geld die Fachschaftsräte von der Universität erhalten und wie das Geld ausgegeben werden kann und darf. Darüber hinaus berichten die teilnehmenden Fachschaftsmitglieder, mit welchen Problemen sie gerade im Studiengang oder in der Fakultät zu kämpfen haben. Aber auch zur Vernetzung untereinander dienen die Treffen: Wer kennt einen guten Partyveranstalter, wer kennt wen, der günstig und qualitativ hochwertige Flyer druckt? Welche Fachschaften könnten sich vorstellen, zusammen eine Party zu veranstalten etc.  Auf der Homepage der FsRK findet ihr zudem hilfreiche Dokumente für die Fachschaftsarbeit und informative Präsentation zur Gremienarbeit per se.

 

Die FsRK setzt sich wiefolgt zusammen:

  • i.d.R. 2-3 Mitglieder pro Fachschaftsrat

 

Konkretes Fallbeispiel

Die Fachschaft EW hat sich für den Glühweinverkauf unentgeltlich über die FsRK Untensilien wie Glühweinkocher u.ä. geliehen.

Die Aufgabe der Kommission zur Verbesserung der Qualität (KVQ) besteht in der stetigen Verbesserung der Qualität von Lehre, Studium und Forschung. Als Grundlage dient das Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW. Diese Kommission wurde eingeführt, als die Studiengebühren weggefallen sind. Studierende, Lehrende u.a. können hier Anträge auf Fördermittel einreichen, die von einem Gremium angenommen werden müssen. Die Fördermittel reichen von studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräften bis hin zu materiellen Anschaffungen für den Lehrstuhl.

 

Die KVQ setzt sich wiefolgt zusammen (abhängig von der Fakultätsordnung):

  • 1 (Pro)Dekan (gewählt vom FKR für 2 Jahre)
  • 2 Mitglieder aus der Statusgruppe der Hochschullehrer*innen (gewählt vom FKR für 2 Jahre)
  • 2 Mitglieder aus der Statusgruppe des akademischen Mittelbaus (gewählt vom FKR für 2 Jahre)
  • 5 Mitglieder aus der Statusgruppe der Studierenden (gewählt vom FKR für 1 Jahr)

 

Konkretes Fallbeispiel:

Professor*in XY beantragt Gelder für eine Exkursion nach Brüssel im Rahmen ihres Seminars. Die KVQ begutachtet die Verhältnismäßigkeit und gibt ihr Votum ab. Anderes Beispiel ist der Antrag auf Gelder für Werbung, Unterkunft u.a. für renommierte Gastdozierende aus dem Ausland, die für einen Vortrag an die TU Dortmund eingeladen worden sind.